18. Jahrestagung „Präsentierung – Verfahren der Vergegenwärtigung im Mittelalter“

18.-19. November 2011, Begegnungsstätte Kleine Synagoge Erfurt

Organisation: Wolfram Drews und Sabine Schmolinsky

Die Vorträge der Erfurter Tagung sind – mit einer Ausnahme – erschienen in: Frühmittelalterliche Studien 46 (2012) 369-532 (mit Abbildungen im separaten Tafelteil).

Tagungskonzept

Tagungskonzept 2011

Programm

Freitag, 18. November 2011

Kristin Böse: Das Kreuz als Grenzmarkierung: Vergegenwärtigung des Göttlichen in spanischen Handschriften des 10./11. Jh.
Jan Clauß: Die Salbung in den karolingischen Quellen vor dem Horizont biblischer Wahrnehmungsmuster – ein Prisma von Herrschaftskonzept(en) und symbolischer Kommunikation
Michael Brauer: Im Antlitz der Weisheit: Literarische und politische Vergegenwärtigung Karls V. im „Livre des fais“ der Christine de Pisan
Bernd Roling: Vergegenwärtigung eines Mythos: die Historisierung Merlins zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit

Samstag 19. November 2011

Katharina Ulrike Mersch: Das transpersonelle Fortleben von mystischen Vergegenwärtigungspraktiken am Beispiel der Offenbarungen Margaretha Ebners
Susanne Härtel: Wie sich die Dinge präsentieren. Zu primären und sekundären Verwendungen jüdischer Grabsteine aus Regensburg
Christian Scholl: Zur Präsentierung imaginärer Ursprünge – einige Beispiele aus der jüdischen Geschichte des Mittelalters
Schlussdiskussion

Maria Stürzebecher/ Karin Sczech: Besuch der alten Synagoge und der Mikwe

Tagungsprogramm 2011

13. Jahrestagung: „Zeugnis und Zeugenschaft“

24.-25. November 2006, Universität Bremen

Organisation: Wolfram Drews und Heike Schlie (Universität Dortmund)

Ein Tagungsbericht erschien am 14.01.2007 bei H-Soz-u-Kult.

Publikation in: Wolfram Drews/Heike Schlie (Hg.), Zeugnis und Zeugenschaft. Perspektiven aus der Vormoderne, München 2011.

Konzept

Zeugnis und Zeugenschaft

Zeugnisse und Zeugenschaft machen bereits vergangene oder aus anderen Gründen nicht direkt rezipierbare Erfahrungssituationen und Erfahrungswerte für Mitglieder einer Gesellschaft verfügbar, die nicht an der Erfahrungssituation selbst beteiligt sind oder waren. In dieser Eigenschaft sind sie auf vielen Ebenen Grundbedingung für Prozesse der Manifestation und Tradierung im Kontext von Historiographie, Memoria oder Wissenstransfer. Entwickelt wurde der Zeugnisbegriff zunächst in der Rhetorik („kunstloses Überzeugungsmittel“) und im römischen Recht (Mittel der Tatsachenerhebung). In den Theologien der Offenbarungsreligionen ist der Begriff des Zeugnisses zentral für Offenbarung und Lehre, namengebend gar in der Martyriologie. Im jüdischen und christlichen Verständnis ist auch die ethische Dimension des Zeugnisses zentral, denn das Verbot, falsches Zeugnis abzulegen, ist Bestandteil des Dekalogs. Das Zeugnis spielt im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen über die apostolische Sukzession im Lehr- und Bischofsamt oder deren Infragestellung durch Exponenten der vita apostolica eine erhebliche Rolle in der Institutionengeschichte des Mittelalters. Auch die frühmittelalterliche Historiographie macht einen Zeugnisbegriff fruchtbar, in dem das in Schrift übertragene direkte Zeugnis des Sehens dem bloßen „Hörensagen“ gegenübergestellt wird. Die Beweiskraft des auf Augenzeugenschaft beruhenden Zeugnisses machte dieses zu einem grundlegenden Beweismittel für einen „historisch“ glaubwürdigen Bericht, denn das griechische Verb historein bedeutet, wie Isidor von Sevilla es in seiner Enzyklopädie formuliert, videre vel cognoscere, womit das auf eigener Anschauung oder Erkenntnis beruhende „Für-Wahr-Halten“ von Sachverhalten und ihre unter diesen Bedingungen „glaubwürdige“ Übermittlung, auch in Form einer historia, angesprochen ist. Schon etymologisch führt das Thema der Tagung daher in das Zentrum aller „historisch“ arbeitenden Disziplinen, denn sie geben der jeweiligen Gegenwart Zeugnis von der forschend (re)konstruierten Vergangenheit. Die folgenden Aspekte zu Wesen, Funktionalisierung und Medialität des Zeugnisses umreißen ein Themenspektrum für mögliche Beiträge zur Tagung. Bereits ein kurzer Überblick macht deutlich, daß wir es nicht mit einem, sondern mehreren, durchaus voneinander abweichenden Zeugnisbegriffen zu tun haben, die sich zwischen den Polen „Sichtbarwerdung“ und „Überliefern“ bewegen. Um einen Dialog zwischen den Ebenen und Fächern zu ermöglichen, wird es vermutlich notwendig sein, den Begriff des Zeugnisses in den verschiedenen Diskursen von seinen jeweiligen Synonymen (d.h. von Kategorien mit vergleichbarer Funktion) innerhalb dieser Diskurse zu trennen: im Rechtswesen vom Beweis (Sigrid Weigel), in der Rhetorik vom Exemplum, in der Philosophie vom Signum, in der Historiographie vom allgemeineren Begriff der Quelle. Weiterlesen